AGB, Stand: 21.05.2013
- Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verlages erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden sollten. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verlag die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Verordnungen usw. – hat der Verlag auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verlag, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
- Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vereinbarung abzuwickeln.
- Nachlässe nach Malstaffel werden nur für die innerhalb eines Jahres von einem Werbungtreibenden erscheinenden Anzeigen gewährt. Das Abschlussjahr beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.
- Der Werbungtreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Anzeigen-Abnahme innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten.
Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht. - Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, und zusätzliche Verlagsangaben im Redaktionsteil werden als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Verlagsbeauftragten aufgegeben werden. Beilagen- und Einhefteraufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Beilagen und Einhefter, die Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen, Beilagen oder Einhefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
- Stornierungen von Anzeigen, Beilagen, Beiheftern und Lesezeichen nach dem Anzeigenschlusstermin, der in unseren Tarifen und Media-Daten ausgedruckt ist, sind generell nicht möglich. Erfolgt die Lieferung der Druckunterlagen, Beilagen oder Einhefter erst nach dem Druckunterlagenschlusstermin, so steht dem Auftraggeber deswegen ebenfalls kein Rücktrittsrecht zu. Vielmehr ist der vereinbarte Preis in voller Höhe zu zahlen. Der Verlag kann darüber hinaus von dem Auftraggeber Schadenersatz dafür verlangen, dass der Auftraggeber durch die nicht rechtzeitig erfolgte Lieferung der Druckunterlagen, Beilagen oder Einhefter den Verlag zu einer Druckverzögerung gezwungen hat.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige. Weitergehende Haftungen des Verlages sind ausgeschlossen. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber.
- Die tonwertrichtige Wiedergabe bei Farbanzeigen setzt genaue Farbangaben vom Auftraggeber voraus. Bei mehrfarbigen Anzeigen hat der Auftraggeber außerdem Andrucke mitzuliefern. Für Normal- und Spezialfarben kommen die Zuschläge lt. Preisliste in Anrechnung. Bei Mehrfarbenanzeigen kann der Verlag bindende Platzvorschriften nicht anerkennen, es sei denn, sie seien ausdrücklich verlangt und vom Verlag bestätigt.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgehenden Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
- Die Abrechnung der Anzeigen erfolgt ausschließlich nach Seiten und Seitenteilen, wie im Tarif angegeben.
- Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung spätestens 10 Tage nach Erscheinen der ersten Anzeige erteilt. Der Verlag ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verlag berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Rechnung ist innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Rechnungserhalt netto zu bezahlen.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie die Mahnkosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für den Anzeigenrest Vorauszahlung verlangen. Müssen Forderungen vom Verlag eingeklagt werden, entfällt jeder Nachlass.
- Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verlag ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.
- Der Verlag liefert mit der Rechnung einen Beleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.
- Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferung bestellter Druckvorlagen sind vom Auftraggeber zu zahlen.
- Druckvorlagen werden nur auf Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung aller Druckunterlagen endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
- Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verlag und Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist Wiesbaden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
- Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.